Bedingungen für die Teilnahme und Stornierung der Veranstaltungen und Seminare von Treffpunkt Enneagramm

§ 1 – Anmeldung

Die Veranstaltungen werden auf meiner Website, in Anzeigen oder in Flyern ausgeschrieben. Nach der schriftlichen Anmeldung per Brief oder per E-Mail oder im online Buchungssystem wird eine Anmeldebestätigung zugesandt.

§ 2 – Zahlungsbedingungen

Die Rechnung über die Teilnahmegebühr ist gemäß Rechnungstellung vor dem Beginn des Seminars zu zahlen.
Zur Teilnahmegebühr kommen außerdem die Kosten für Anreise, Unterbringung und Verpflegung im jeweiligen am jeweiligen Veranstaltungsort hinzu. Falls nichts anderes vereinbart ist, nimmt der Teilnehmer die Buchung der Unterbringung selbst vor.
Die Rechnungslegung erfolgt in Euro mit entsprechendem Ausweis des zur Zeit der Rechnungslegung gültigen Mehrwertsteuersatzes.

§ 3 – Umbuchungen und Stornierungen

Umbuchungen oder Stornierungen sind bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einmalig kostenfrei möglich. Bei einer Umbuchung oder Stornierung unter 8 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Seminargebühr fällig. Es kann die Nennung eines Ersatzteilnehmers bis 1 Tag vor Seminarbeginn erfolgen.

Umbuchungen oder Stornierungen müssen schriftlich per Brief oder per E-Mail erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum bei Treffpunkt Enneagramm. Kosten des jeweiligen Tagungshotels, die auf Grund von Umbuchung, Stornierung oder vorzeitiger Abreise entstehen sind vom Teilnehmer zu tragen.

§ 4 – Änderung des Leistungsumfangs

Inhalt und Ablauf des Veranstaltungsprogramms, ebenso wie die Seminarleitung können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Änderung des Rechnungsbetrages.

§ 5 – Veranstaltungsannullierung

Treffpunkt Enneagramm behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zu 3 Tage vor Seminarbeginn abzusagen und Ersatztermine anzubieten. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit der Seminarleitung, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars.

§ 6 – Urheberrechte

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung von Treffpunkt Enneagramm verpflichten sich die Teilnehmer zur Beachtung folgender Punkte: Teilnehmerunterlagen bzw. begleitende Dokumente etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 7 – Haftung

Die jeweilige Seminarveranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für die Umsetzung bzw. Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt Treffpunkt Enneagramm keinerlei Haftung. Treffpunkt Enneagramm haftet nicht für Schäden, die von Teilnehmern bzw. dem Auftraggeber verursacht wurden.
Die Veranstaltungen von Treffpunkt Enneagramm können medizinisch notwendige Beratung oder Therapie nicht ersetzen jedoch unterstützen.

§ 8 – Schweigepflicht und Datenschutz

Mit Anfrage oder der Anmeldung willigen die Teilnehmer ein, dass personenbezogenen Daten abgespeichert werden.
Treffpunkt Enneagramm verpflichtet sich, diese Daten nicht an sonstige Dritte weiter zu geben, sondern die erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Mehr zum Thema Datenschutz findet sich im Footermenü unter dem Reiter Datenschutz.

§ 9 – Sektenpassus

Die Veranstaltungen von Treffpunkt Enneagramm beruhen auf einer fundierten Wissensgrundlage – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanzieren wir uns auch von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab. Ich erkläre, dass ich nicht nach der Methode von L. Ron Hubbard und/oder sonst einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeite, sondern sie vollständig ablehne.

§ 10 – Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen beziehungsweise des gesamten Vertrages. Eine eventuell unwirksame Bestimmung wird unter Berücksichtigung des angestrebten wirtschaftlichen Zwecks und der gesetzlichen Bestimmungen von den Vertragsparteien geändert oder ergänzt.

§ 11 – Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Sinsheim. Abgeschlossene Verträge unterliegen in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.